E-Autos: Hierauf muss bei der Versicherung geachtet werden
Das Kleingedruckte für Elektrofahrzeuge
Wer ein E-Auto besitzt, hat bei der KFZ-Versicherung eine Extra-Portion Bedingungen zu prüfen.
Eine entscheidende Frage im Dschungel der Versicherungsbedingungen lautet: Wie steht es um den Schutz des Akkus?
Der Akku sollte in der Kaskoversicherung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch alle Ereignisse versichert sein, also eine Allgefahrendeckung haben. Dazu zählen auch Überspannungsschäden, wenn der Blitz beim Laden einschlägt. Apropos: Sogar die Beschädigung der Wallbox kann in der KFZ-Versicherung mitversichert sein.
Kurzschlussschäden sind fast immer versichert. Unterschiede gibt es aber beim Bezahlen den Folgeschäden. Zwischen Nullkommanichts und 20000 Euro Erstattung reichen die Unterschiede im Kleingedruckten.
Bedienfehler beim Laden? Fast ausgeschlossen. Und doch: sollte es vorkommen, ist es gut, wenn auch hierfür Versicherungsschutz besteht. Damit sind wir beim Ladekabel. Dieses kann bei der Teilkasko mitversichert sein, wenn es sich im Auto befindet oder es beim Laden genutzt wird.
Kabel sind ja auch beim Marder beliebt, wobei der weniger am Ladekabel interessiert ist. Es gibt ja genug Auswahl für ihn. Der Motorraum eines E-Autos ist zwar gut geschützt, doch wenn es das Nagetier hineinschafft, geht es vor allem wieder um mögliche Folgeschäden des Heißhungers. Auch hier finden wir in den Texten wieder alles zwischen “nichts gibt’s” bis 20.000 Euro Erstattung für den Motorschaden.
Und wenn man nun mit einem Motorschaden liegengeblieben ist? Dann ist das Abschleppen über einen Schutzbrief versichert.
Also: Nicht nur nach einem günstigsten Beitrag schauen. auch die Bedingungen sorgfältig prüfen - oder einfach uns fragen!