Plötzlich ist es passiert: Ein Unfall oder eine Krankheit. Sie kommen ins Krankenhaus und sind nicht ansprechbar.
Und somit nicht einwilligungsfähig. Was nun?
Oder wie ginge es weiter, wenn Ihr Partner verstirbt?
Damit Sie im Ernstfall gewappnet sind, begleite ich Sie bei der erfolgreichen
Umsetzung Ihres Notfallkonzeptes und Erstellung des Notfallordners - bis Sie sicher sind, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist, wenn es zu einer Situation gekommen ist, die Sie sich lieber nicht vorstellen. Durch eine umfassende Generationenberatung erarbeiten wir gemeinsam Ihr persönliches Notfallkonzept mit dem Ziel einer ganzheitlichen Vorsorge. Ihre Vorteile dabei sind
Handlungsfähigkeit, Vermögenserhalt, Klarheit.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das kann ein fremder Mensch oder ein Familienmitglied sein. Auch Familienmitglieder werden vom Gericht überwacht. Alle wichtigen Entscheidungen muss man sich genehmigen lassen. Das Gericht kann den Betreuer aus der Familie sogar gegen einen Fremden austauschen.
Ein Bevollmächtigter darf ohne Gericht Entscheidungen treffen. Die Vorsorgevollmacht gibt ihm Handlungsfreiheit in diesen Punkten:
Gesundheit
Einwilligung oder Ablehnung von Behandlungen
Gespräche mit Ärzten und Einsicht in Akten
Entscheidung über ärztliche Zwangsmaßnahmen.
Aufenthalt
Kur, Reha, Pflegeplatz
Abschluß und Kündigung von Mietverträgen
Ummeldung bei Ämtern
Geld
Zugang zu Konten
Rechnungen bezahlen
Darlehensverpflichtungen nachkommen
Verwaltung des Vermögens
Behörden
Post beantworten
Internetaccounts verwalten
Leistungsanträge bei Versicherungen
Die Vorsorgevollmacht schließt eine staatliche Betreuung aus. Seit 2023 gibt es für Ehepaare ein befristetes Notvertretungsrecht nur für die Gesundheitssorge. Alle anderen Angelegenheiten dürfen ohne Vollmacht weiterhin nicht erledigt werden.
Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. Sie ist für alle Beteiligten (Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte) verbindlich. Vielfältig sind die individuellen Entscheidungen, die in eine Patientenverfügung einfließen können. Deshalb dürfen Sie kein fertiges Formular nutzen. Für Außenstehende muss klar erkennbar sein, dass es Ihre persönliche Formulierung ist. Wenn Sie jemanden bevollmächtigt haben, Sie in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, sollten Sie Ihre Patientenverfügung unbedingt mit dieser Person besprechen. Wenn Sie keine Vollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie einen Betreuer bestellen, worauf Sie dann keinen Einfluss mehr haben.
Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn die Eltern es nicht mehr können? Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass diese Aufgabe in Deutschland nicht einem Mitglied der Familie übertragen wird, sondern das Jugendamt eingeschaltet wird. Die Familie kann dann kaum Einfluss auf Aufenthaltsort und Erziehung ausüben. Für die Regelung des Sorgerechts ist wichtig, dass neben dem Erziehungsrecht auch die Vermögenssorge, also die Verwaltung des Vermögens oder Erbes des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit, geregelt wird. „Taufpaten“ haben vor dem Gesetz keine Rechte. Nur die Sorgerechtsverfügung bindet das Vormundschaftsgericht darin, wer das Sorgerecht erhalten soll.
Neben den rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten gibt es im Notfall auch viel Organisatorisches zu regeln. Der Notfallordner ist dabei die zentrale Stelle für einen Bevollmächtigten, notwendige Informationen schnell griffbereit zu haben und handlungsfähig zu bleiben. Aber auch im Alltag ist der Ordner für die Familie hilfreich als Informationsknotenpunkt. Hier befinden sich wichtigen Dokumente und Verfügungen. Und auch Kontaktdaten, Hinweise auf medizinische Belange sowie Regelungen für den Todesfall. Zudem ist der Ordner die Fundstelle für bestehende Verträge, Abonnements, Mitgliedschaften, Bankverbindungen oder Verbindlichkeiten. All diese Dinge muss ein Bevollmächtigter kennen, um im Interesse des Vollmachtgebers handeln zu können. Ein richtig geführter Notfallordner ermöglicht es einem Bevollmächtigten erst, seiner Verantwortung gerecht zu werden.
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