Im Video beschreibe ich den Fall einer Hundebesitzerin aus Hessen, die beinahe auf 100.000 Euro sitzen geblieben wäre. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dann doch entschieden, dass die von ihr abgeschlossene Haftpflichtversicherung die Kosten aus einem Strafbefehl tragen muss. Der Streit hätte vermieden werden können, wenn die Frau eine Versicherung mit guten Bedingungen gehabt hätte. Was in diesem Fall nicht in den Bedingungen stehen darf, erfahren Sie hier. Die im Video versprochenen vier weiteren Punkte, auf die zu achten ist, lesen Sie unten.
Tierhalter: Schlechte Bedingungen kosten beinahe 100.000 Euro from Der Guide on Vimeo.
Der Vater kauft sich einen Hund. Doch dieser ist vielleicht bei dem Kind nicht zimperlich, wenn es um das Festlegen der Rangstellung im Rudel hinter dem Herrchen, dem Alpha-Tier, geht. Es kommt zu Bissverletzungen beim Kind. Das Kind ist mitversicherte Person. Unter diesen sind Haftpflichtansprüche ausgeschlossen bei den Versicherungen. Doch es gibt Tarife, welche bei Personenschäden der mitversicherten Personen leisten. Somit bleibt der Vater nicht auf den Kosten sitzen, die zum Beispiel über die Regress-Ansprüche der Sozialversicherungen entstehen können. Wenn der Hund auch mal mit einem Nachbarn Gassi geht oder in der Urlaubswoche der Hund beim Freund bleibt, ist wichtig, dass der Tierhüter mitversichert ist. Nicht nur, falls der Hund einen Schaden verursacht, während der Freund auf den Hund aufpasst, sondern auch, wenn der Freund oder Nachbar selbst geschädigt wird.
Der Hund lebt in einer Mietwohnung? Oder Sie nehmen ihn mit in eine Ferienwohnung? Dann gilt es auf die Formulierung bei den Mietschäden zu achten. Manche Versicherer leisten nur bei Schäden an Immobilien. Beschädigt der Hund die Holztreppe in der Ferienwohnung, ist das versichert. Beschädigt er jedoch das Sofa, ist es nicht versichert, weil dieses als „Mobilie“ nicht zur Immobilie zählt. Es müssen also auch die mobilen Gegenstände versichert sein, damit hier keine Deckungslücke zu unangenehmen Überraschungen führt.
Muss der Hund sich übergeben oder hat plötzlich Durchfall, der sich in die Ritzen des schönen Parketts im Wohnzimmer Ihrer Schwiegereltern ergießt oder in den Flor des teuren Teppichs bei der Freundin einzieht, können Sie den Schadenersatz nur dann über die Tierhalterhaftpflicht abwickeln, wenn die tierischen Ausscheidungen als versichertes Risiko genannt sind.
Ihr Hund wird von einem anderen Hund gebissen. Doch der Hundebesitzer dieses Hundes ist nicht ausreichend versichert und kann die entstandenen Kosten für den Tierarzt auch nicht aus eigener Tasche bezahlen. Oder ein Mountainbiker rast den für Räder verbotenen schmalen Wanderweg herunter und stößt mit Ihrem Hund zusammen, welcher hierbei verletzt wird. Der Radfahrer hat aber keine Haftpflichtversicherung und zeigt sich auch nicht willig, den Schaden zu ersetzen. In diesen Beispielen ist eine Ausfalldeckung sehr hilfreich. Ist diese Bestandteil Ihrer eigenen Tierhalterhaftpflichtversicherung, so ersetzt diese Ihren Schaden. Dabei sind zwei Punkte zu beachten. Die Ausfalldeckung sollte keine Mindestschadenhöhe haben und eine Rechtsschutzversicherung zur Durchsetzung des Schadenersatzanspruches beinhalten, sofern Sie nicht eine separate Rechtsschutzversicherung haben.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es gibt eine Reihe von weiteren Punkten, die je nach Situation wichtig sind. So zum Beispiel für Hundebesitzer, die mit ihrem Hund in einem Hundeverein sind oder an Turnieren teilnehmen. Einen sehr empfehlenswerten Versicherungsschutz, der alle wichtigen Punkte beinhaltet, gibt es ab 49 Euro im Jahr. (ohne Selbstbeteiligung, 10 Mio € Versicherungssumme. Prämie hängt von Variablen ab, zum Beispiel der Hunderasse).