Immer wieder kommt es vor, dass sich Interessenten bei mir melden, nachdem der Zahnarzt ihnen offenbart hat, dass eine Behandlung unumgänglich ist. "Kann ich noch eine Zahnversicherung abschließen?", möchten die Betroffenen dann wissen.
Die Antwort: Fast alle Angebote funktionieren nicht für diese angeratene Behandlung. Selbst Verträge, bei denen keine Gesundheitsfragen gestellt werden, schließen das aus. In ihren Bedingungen steht: "Bei Vertragsbeginn angeratene oder laufendende Behandlungen sind nicht versichert".
Doch es gibt tatsächlich Lösungen. Eine kommt von der Bayerischen Versicherung. Diese beschreibe ich oben im Video. Das Schöne daran: Es lässt sich vor Abschluss klären, ob sich der Vertrag für einen lohnt. Zum einen kann er zu einer deutlichen Reduzierung des Eigenanteils führen. Zum zweiten hilft er, die Rechnung quasi in Raten zu zahlen - in Form von Versicherungsbeiträgen. Damit wird das eigene Konto geschont.
Zu viel Zeit darf man sich nicht lassen, denn die Behandlung darf noch nicht abgeschlossen sein, um die Vorteile des Angebots zu nutzen.