Wenn Menschen zu mir kommen und mich bitten, ihre Ordner durchzuschauen, entdecke ich in diesen Ordnern leider immer wieder Geldvernichtung statt Geldvermehrung.
In diesem Ordner unter anderem durch einen Bausparvertrag, der seit drei Jahren läuft. Ein Bausparvertrag kann ein sinnvolles Finanzierungsinstrument sein. hier ist er es nicht. weil der Kunde monatlich Geld sparen will.
Der Kontoauszug weist einen Kontostand aus, der deutlich geringer als die Summe der Einzahlungen ist. Zwar hat der Bausparvertrag einen Guthabenzins von 0,2%, doch davon gehen die Kosten ab.
Die bis jetzt erreichte jährliche Rendite beträgt minus 3,5%. Der Kunde vernichtet also Jahr für Jahr sein Geld mit diesem Vertrag.
Die Bausparkasse zieht ihm jährlich 15 Euro Kontoführungsgebühr ab. Der Bundesgerichtshof hat das 2022 für unzulässig erklärt. Doch Bausparkassen machen damit weiter solange ein Kunde dieser Gebühr nicht widerspricht.
Durch diese Gebühr wird das Minus in dem Vertrag von Jahr zu Jahr größer, denn sie übersteigt den Zinsgewinn massiv. Erst bei einem Guthaben von 7500 Euro würden die Zinsen ausreichen, um die Gebühr zu bezahlen und der Kunde hätte ein Nullsummenspiel.
Dieses Guthaben wird der Kunde jedoch nicht erreichen, denn der Bausparvertrag ist so konzipiert, dass automatisch bei einem Guthaben von 2000 Euro dieser Vertrag nicht mehr weiter bespart wird, sondern ein neuer Teilvertrag beginnt mit erneuter Abschlussgebühr.
So steht es in der Urkunde.
Im vorliegenden Fall ist für den Kunden übrigens eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Vertrages nicht absehbar.
Damit könnte er in den Genuss des angepriesenen Zins Plus kommen nach 7 Jahren und weiteren Voraussetzungen. Doch selbst hierdurch bleibt der Vertrag am Ende im Minus.
Daher: Prüfe Angebote genau und vertraue nicht allein einer verkäuferischen Rhetorik.
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