Die KfW hat die Förderbedingungen des Programms 300 "Wohneigentum für Familien" Ende Mai veröffentlicht.
Das Programm startet am 01.06.2023 und hat die Fördernummer "300".
Es richtet sich an Alleinstehende und Paare mit mindestens einem minderjährigem Kind, die ein klimafreundliches Haus bauen oder kaufen wollen, um es selbst mit dem Kind oder den Kindern zu bewohnen.
Das zu versteuernde Einkommen in den Jahren vor Antragsstellung durfte 60.000 Euro im Jahr nicht überschritten haben. Je Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Berechnet wird dieses als Durchschnittswert aus dem Vorvorjahr und dem Jahr davor. Bei Antragstellung 2023 geht es also um das Einkommen in 2021 und 2020.
Wer bereits ein Haus sein Eigen nennt, kann nicht gefördert werden. Es darf bei Antragstellung kein Wohneigentum vorhanden sein. Auch Bestandsimmobilien sind außen vor. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichtetem, selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum.
Wer in dieses Schema passt, bekommt ein zinsgünstiges Darlehen von der kfW, welches mit anderen Darlehen kombinierbar ist. Es gibt dabei zwei Stufen. Klimafreundliches Wohngebäude und eines mit QNG. QNG ist das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Weitere Infos zum Siegel auf der Seite des Ministeriums. (-> Externer Link).
Die Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ hängen von der Anzahl der Kinder ab und betragen maximal:
1 oder 2 Kinder: 140.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 165.000 Euro
ab 5 Kinder: 190.000 Euro
Mit dem QNG Siegel sind es jeweils 50.000 Euro mehr.
Das Haus muss mindestens 5 Jahre ab Einzug selbst genutzt werden. Wer früher wieder auszieht, muss ab dem Zeitpunkt des Auszugs 1% mehr Zins zahlen, als vereinbart.
Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, für die Förderstufe QNG zusätzlich ein Nachhaltigkeits-Berater und eine Zertifizierungsstelle.