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Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Ralph • 4. April 2024

Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Verkauf des Hauses?

Beim Wechsel des Eigentümers einer Immobilie wird immer wieder die Frage gesgtellt: Was passiert nun mit der Gebäudeversicherung?

Diese Versicherung ist essentiell, um den Eigentümer vor hohen Kosten für Reparaturen nach einem Schadensfall zu schützen. Daher braucht es auch eine Regelung in dieser Phase.


Automatischer Übergang


Laut § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht eine bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dies stellt sicher, dass keine Versicherungslücken entstehen und das Gebäude jederzeit gegen die versicherten Schäden versichert ist. Der neue Eigentümer ist jedoch nicht an die bestehende Police gebunden und hat das Recht, diese innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung zu kündigen.


Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er sich nicht um die Kündigung der Versicherung kümmern muss.

Mit Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch ist er nicht mehr Versicherungsnehmer dieser Police, sondern der neue Eigentümer. Es ist jedoch wichtig, den Versicherer über den Eigentümerwechsel zu informieren und dem Käufer bei Übergabe der Immobilie alle relevanten Versicherungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Dieser kann dann erkennen, wie das Haus versichert ist.


Übergangszeit


Bis die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, können einige Wochen ins Land ziehen. Bis dahin bleibt auch der bisherige Eigentümer Schuldner der Versicherungsprämie, selbst wenn im Kaufvertrag belegt ist, das Rechte und Pflichten der Immobilie früher auf den neuen Eigentümer übergehen. Hier bedarf es also einer Klarstellung zwischen den Parteien, ob und ab wann der Verkäufer eine Erstattung der von ihm bezahlten Prämie vom Käufer einfordert.


Der neue Eigentümer sollte die übernommene Gebäudeversicherung sorgfältig prüfen und entscheiden, ob sie seinen Bedürfnissen entspricht oder ob ein Wechsel zu einem anderen Anbieter sinnvoller ist. Dabei sollten auch alle Gebäudeschäden bekannt sein, die es in den letzten Jahren gegeben hat. Bei einer neuen Versicherung müssen diese angegeben werden.


Ob es besser ist, die bestehende Versicherung zu behalten oder einen neuen Schutz zu beantragen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Eigentümerwechsel einer Immobilie eine automatische Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer nach sich zieht. Dies bietet Schutz ohne Unterbrechung, gibt aber gleichzeitig dem neuen Eigentümer die Flexibilität, die Versicherung nach seinen Wünschen anzupassen oder zu wechseln. Es ist ein Prozess, der sowohl Kontinuität als auch Anpassungsfähigkeit in der Versicherung von Immobilien gewährleistet.


Was zu tun ist

  • Bei Übergabe der Immobilie die Versicherung informieren und die Daten des neuen Eigentümers mitteilen
  • Dem neuen Eigentümer die Versicherungsunterlagen in Kopie überreichen
  • Einigung erzielen mit dem neuen Eigentümer über Teilung der Versicherungsprämie
  • Grundbucheintragung dem Versicherer zusenden. (Nicht die Eintragungsbekanntmachung. Diese ist nicht ausreichend)
  • Der Versicherer schickt dann die Vertragsunterlagen an den neuen Eigentümer. Ab dann laufen vier Wochen Frist, in denen der neue Eigentümer entscheiden kann, ob er den Vertrag zu sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigt oder weiterführt. Bei einer Kündigung sollte ein neuer Schutz bereits bestätigt sein.

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