Ab 1. Januar 2023 bleiben Kapitalerträge länger steuerfrei. Für Singles sind bis zu 1.000 Euro steuerfrei (bisher 801 Euro). Für Ehepaare 2.000 Euro (bisher 1.602 Euro). Hierfür muss allerdings ein Freistellungsauftrag erteilt worden sein!
Wenn Sparer ihre Freibeträge gemäß den erwarteten Erträgen unter verschiedenen Instituten aufgeteilt haben, nehmen Banken eine automatische Erhöhung vor. Wenn ein Freistellungsauftrag bereits für 2022 Gültigkeit hatte und auch 2023 fortbesteht, werden die Beträge wie folgt angepasst:
Wer seinen Freistellungsauftrag selbst manuell ändern möchte, muss bei den Formularen aufpassen.
Bei den momentan gültigen Formularen sind für 2023 handschriftliche Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich. Bei Freistellungsaufträgen „in voller Höhe“ für das Jahr 2023 muss zusätzlich der gewünschte Höchstbetrag (1.000 Euro oder 2.000 Euro) angegeben werden.
Ab 2023 sind dann neue Formulare im Umlauf. Bei einigen Instituten kann der Freistellungsauftrag auch online geändert werden.
Kapitalerträge werden mit 25 Prozent versteuert. Diese pauschale Steuer nennt sich Abgeltungssteuer. Von 100 Euro Kapitaleinkünften muss das Finanzinstitut direkt 25 Euro zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abführen. Beim Sparer kommen dann nur noch rund 72 Euro an.
Doch es gibt einen Sparerfreibetrag. Um diesen Freibetrag nutzen zu können, muss der Freistellungsauftrag genutzt werden. Hat das Institut, bei dem die Kapitaleinkünfte anfallen, diesen Auftrag vorliegen, muss es keine Steuern abführen. In diesem Beispiel kommen also die vollen 100 Euro beim Sparer an. Der Freibetrag steht jedes Kalenderjahr erneut zur Verfügung. Ist der Freistellungsauftrag in einem Jahr ausgeschöpft, so steht er im folgenden Jahr wieder zur Verfügung. Der Auftrag kann auf verschiedene Institute aufgeteilt werden, wenn man mehr als eine Kapitalanlage hat, bei der Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge anfallen.
Verschaffe Dir einen Überblick über die erteilten Freistellungsaufträge bei verschiedenen Finanzinstituten und kontrolliere, ob sie vielleicht anders aufgeteilt werden müssen. Sonst kann es passieren, dass eine Bank den Auftrag nicht voll benötigt, während eine andere zu wenig bekommen hat und Steuern abführen muss. Kapital- oder Rentenversicherungen benötigen in der Regel keinen Freistellungsauftrag, wenn die Erträge innerhalb der Versicherung verbleiben.