Vermögenswirksame Leistungen (VL) gibt es für viele Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Mit diesem Beitrag und staatlicher Förderung sollen Arbeitnehmer mittelfristig Vermögen aufbauen. Doch von der staatlichen Förderung profitierten nur noch wenige. Denn die Einkommensgrenze, bis zu der die staatliche Förderung gezahlt wird, war niedrig.
Für Bausparer lag die Grenze bei 17.900 Euro im Jahr, für Aktienfondssparer bei 20.000 Euro. Ehepaare durften gemeinsam höchstens das doppelte zu versteuernde Einkommen haben.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das der Bundestag im November 2023 beschlossen hat, sorgt ab 2024 für einen größeren Kreis von Berechtigten. Sowohl Bausparer als auch Aktienfondssparer dürfen nun bis 40.000 € zu versteuerndes Einkommen haben. Ehepaare 80.000 €.
Die Förderung indes bleibt unterschiedlich. Für Bausparer gibt es eine Förderung von 9 % der eingezahlten Beiträge, höchstens 43 € bzw. 86 € pro Jahr bei Ehepaaren. Für die Arbeitnehmersparzulage sollte also der monatliche Betrag aus Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitnehmeranteil in einen Bausparer nicht höher als 40 € bzw. 80 € sein.
Für Aktienfondssparer ist die Förderung üppiger. 20 % der eingezahlten Summe, maximal 80 € bzw. 160 € legt der Staat jedes Jahr mit in den Topf. Der monatliche Beitrag liegt somit optimal bei 34 € je Sparer.
Die Zulage wird allerdings nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst, wenn der Vertrag sieben Jahre (Sperrfrist) besteht. Doch jedes Jahr muss die Zulage beantragt werden. Die Zulage wird über Steuererklärung beantragt. Die hierfür notwendige "Anlage VL" bekommt man vom Anbieter des Sparvertrages.
Nach der Ansparzeit zum Ende des siebten Kalenderjahres wird geprüft, in welchen Jahren ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage bestand. Sind die Kriterien erfüllt, wird dem Sparer die Zulage überwiesen. Das Guthaben darf frei verwendet werden.
Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen wird das VL-Sparen für viele wieder interessant. Doch bei der Vertragswahl ist genaues Hinschauen notwendig. So können bei Bausparverträge hohe Abschluss- und laufende Kosten entstehen, welche den ohnehin niedrigen Zins zu einem Minusgeschäft machen. Eine Abschlussgebühr sollte maximal 1% betragen und die Bausparsumme möglichst gering gewählt werden. Kontoführungsgebühren dürfen nicht erhoben werden.
Beim Fondssparen ist auf Depot- und Fondskosten zu achten. Zudem sollten während der Laufzeit kostenlose Fondswechsel möglich sein. Der Tausch der angesparten Bestände in andere Fonds zum Ende der sieben Jahre sollte ebenfalls ohne Transaktionskosten und ohne Erhebung eines Ausgabeaufschlags erfolgen.
Bei der Auswahl eines vermögenswirksamen Sparvertrages bin ich gerne behilflich. Einfach Termin vereinbaren!