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Vorabpauschale 2024

Ralph • 20. Dezember 2024

Die Vorabpauschale: Was Privatanleger wissen sollten


Wenn Sie ein Depot mit Investmentfonds oder ETFs haben und im Januar plötzlich Steuern zahlen, fragen Sie sich vielleicht, wie das Finanzamt dazu kommt, gleich am Jahresanfang die Hand aufzuhalten. Hier ist die Erklärung: Es ist die Vorabpauschale. Warum es sie gibt und was Ihnen abgezogen wird, erfahren Sie hier:

 

Die Vorabpauschale ist eine Steuer, die auf fiktive Gewinne aus Investmentfonds erhoben wird. Sie betrifft insbesondere Anleger, die Fonds halten, die keine oder nur geringe Ausschüttungen vornehmen, wie zum Beispiel thesaurierende Fonds.


Was ist die Vorabpauschale?


Die Vorabpauschale wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Erträge aus Fonds, die ihre Gewinne reinvestieren, steuerlich erfasst werden. Auch wenn Sie keine Ausschüttung erhalten haben, wird eine Steuer auf einen fiktiven Gewinn erhoben. Dies dient dazu, steuerliche Gleichheit zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds herzustellen.


Wie wird die Vorabpauschale berechnet?


Die Berechnung der Vorabpauschale basiert auf dem sogenannten Basiszins und erfolgt in mehreren Schritten:


Festlegung des Basiszinses:

Für das Jahr 2024 liegt der Basiszins bei 2,29 %. Dieser Zinssatz wird jedes Jahr neu bestimmt und spiegelt die langfristige Rendite von Staatsanleihen wider.


Ermittlung des fiktiven Basisertrags:

Von diesem Basiszins werden 70 % angesetzt. Das ergibt für 2024 einen Wert von 1,603 %. Dieser Prozentsatz wird mit dem Wert Ihres Investments zu Beginn des Jahres multipliziert, um den fiktiven Basisertrag zu berechnen.


Vergleich mit der tatsächlichen Wertsteigerung:

Liegt die reale Wertsteigerung Ihres Fonds unter dem fiktiven Basisertrag, wird die niedrigere, reale Wertsteigerung zur Berechnung herangezogen.


Abzug von Ausschüttungen:

Bereits versteuerte Ausschüttungen des Kalenderjahres werden vom errechneten Gewinn abgezogen. Dies verhindert eine doppelte Besteuerung.


Wann wird die Vorabpauschale abgerechnet?


Die FIL Fondsbank (FFB) führt die Steuer auf die Vorabpauschale ab dem 17. Januar des Folgejahres direkt an das Finanzamt ab. Im Falle des Steuerjahres 2024 werden die entsprechenden Abrechnungen am 20. und 21. Januar 2025 in Ihrem Online-Postfach bereitgestellt. Kunden, die sich für den Postversand entschieden haben, erhalten die Unterlagen auch per Post. Bei anderen Depotbanken kann der Termin abweichend sein.


Wie wird die Steuer bezahlt?


Die Abbuchung der Steuer erfolgt auf unterschiedliche Weise, abhängig vom Typ Ihres Depots. Um zu vermeiden, dass Fondsanteile verkauft werden müssen, sollten Sie sicherstellen, dass auf Ihrem Abwicklungs- oder Referenzkonto genügend Guthaben vorhanden ist. Dies ermöglicht die Steuerzahlung, ohne dass Ihr Investmentbestand angetastet wird. So bleibt Ihr Vermögen intakt, und Sie profitieren langfristig von der Wertsteigerung Ihrer Fonds.


Hinweis: Freistellungsauftrag nutzen


Mit einem Freistellungsauftrag können Sie die Steuerzahlung auf die Vorabpauschale verhindern, solange Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) nicht überschreiten. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrem Depot einen entsprechenden Freistellungsauftrag eingerichtet haben. So sparen Sie Steuern und optimieren Ihre Kapitalerträge.


Fazit


Die Vorabpauschale mag zunächst komplex erscheinen, doch sie sorgt für steuerliche Fairness zwischen unterschiedlichen Fondsarten. Mit etwas Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass die Abwicklung reibungslos verläuft und Ihre Investments weiterhin optimal für Sie arbeiten. Informieren Sie sich rechtzeitig und prüfen Sie, ob Ihr Konto ausreichend gedeckt ist oder Sie den Freistellungsauftrag nutzen können. So bleiben Sie entspannt und gut vorbereitet.


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