Etwa 40 Prozent aller Acht- und Neunjährigen in Deutschland haben eine Zahnspange. Im Alter zwischen 13 und 14 Jahren werden laut Robert-Koch-Institut 55 Prozent der Mädchen und 50,8 Prozent der Jungen kieferorthopädisch behandelt.
In der Indikationsgruppe 3,4 und 5 wird die Regelversorgung über die Gesetzliche Krankenkasse finanziert. Zunächst zu 80%. Die restlichen 20% werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Jedoch: Diese Versorgung zahlt nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapie. Die Leistungen dürfen also das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Darüber hinausgehende Leistungen sind privat zu bezahlen und können sich vierstellig summieren.
In den Indikationsgruppen 1 und 2, also einer leichten Fehlstellung des Kiefers, wird eine Kieferorthopädie nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Eine Behandlung erfolgt zu 100% auf private Kosten.
Eine Krankenzusatzversicherung ist also in jedem Fall sinnvoll, egal in welcher Indikationsgruppe. Wichtig jedoch: Die private Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Zahnfehlstellung feststellt. Auch die Überweisung vom Zahnarzt an einen Kieferorthopäden ist im Zweifel eine festgestellte Behandlungsbedürftigkeit.
Die Empfehlung lautet daher: Frühzeitig den Versicherungsschutz beantragen!
Es gibt eine Vielzahl von Tarifen, die im Detail deutliche Leistungsunterschiede aufweisen. Hier sind vier empfehlenswerte Tarife und abschließend meine Empfehlung.
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