Wie im Video erläutert kann eine gerichtliche Betreuung nur mit einer Vorsorgevollmacht verhindert werden, die auch Ehepartner oder enge Familienangehörige benötigen. Ohne vom Betreuungsgericht kontrolliert zu werden, kann bei einer gültigen Vorsorgevollmacht der Vollmachtnehmer so handeln, wie es der Vollmachtgeber selbst tun würde. Das setzt natürlich voraus, dass du dem Bevollmächtigen vertraust und er deine Wünsche und Dein Lebensumfeld kennt. Darum sind meist auch Ehepartner oder enge Familienangehörige die Bevollmächtigten.
Für die Vorsorgevollmacht gibt es zwar keine Formvorschrift, doch muss sie einige Befugnisse explizit beinhalten, damit die bevollmächtigte Person wirklich helfen kann. Allgemeine Formulierungen einer "Generalvollmacht" reichen nicht aus. Sie sollte zudem schriftlich vorliegen und eine Unterschrift mit Ort und Datum enthalten. Allgemeine Informationen gebe ich hierzu im Rahmen der Generationenberatung, die keine Rechtsberatung ist, und stelle rechtssichere Formulare zur Verfügung, wenn du die Vollmacht nicht von einem Anwalt oder Notar erstellen lässt.
Eine notarielle Beurkundung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Doch keine Regel ohne Ausnahme.
Für Geschäfte rund um Immobilien und Grundstücke wird zumindest eine öffentlich beglaubigte Vollmacht benötigt. Eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde kostet 10 Euro und ist somit günstiger, als der Gang ins Notariat.
Soll diese auch über den Tod hinaus gültig sein, bedarf es allerdings der notariellen Beglaubigung. Eine notarielle Beurkundung wird notwendig, wenn für den Vollmachtgeber Verbraucherdarlehen aufgenommen werden oder die Vollmacht unwiderruflich sein soll. Dann kann der Bevollmächtige auch Geschäfte über Erbbaurechte und Eigentumswohnungen über die selbst genutzte Immobilie hinaus ungehindert tätigen. Die Rechtsprechung ist leider bislang nicht eindeutig, ob hierfür eine Beglaubigung der Unterschrift reichen würde.
Bei Bankangelegenheiten stößt die Vorsorgevollmacht auf Widerstand. Zur Wahrnehmung von Bankangelegenheiten ist es ratsam, ergänzend eine Vollmacht gesondert von der Bank zu nutzen. Zum genauen Vorgehen solltest du deine Bank kontaktieren. Naturgemäß gibt es hier zum Beispiel Unterschiede zwischen Online- und Filialbanken.
Wer ein E-Mail Postfach hat oder in sozialen Netzwerken unterwegs ist, muss auch für diese Bereiche Vorsorge treffen, Hierzu gibt es einen eigenen Blogartikel: Digitales Erbe
Du kannst Bevollmächtigten die Vollmacht für alles oder für bestimmte Bereiche erteilen. Z.B. nur für die Gesundheitssorge oder nur für die Vermögensorge. Du kannst auch bestimmen, dass bestimmte Rechtsgeschäfte z.B. die Verfügung über eine Immobilie, Schmuck oder das Wertpapierdepot nur durch zwei bevollmächtige Personen gemeinsam abgeschlossen werden dürfen. Einzelne Rechtsgeschäfte kannst du auch untersagen.
Häufig ist es sinnvoll, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Schließlich kann es passieren, dass ein Bevollmächtigter seinen Aufgabe nicht nachkommen kann. Bist du beispielsweise mit deinem Partner im Urlaub und ihr habt einen Unfall und landet beide im Krankenhaus, werdet ihr den anderen genauso wenig vertreten können wie ihr für euch selbst sprechen könnt.
Jeder Bevollmächtigte sollte dabei eine eigene Vollmacht bekommen, damit er allein vertretungsberechtigt ist. Stehen mehrere Personen auf einer Vollmacht, können diese immer nur gemeinsam arbeiten. Das mag wie eine kleine zusätzliche Sicherheit wirken, da ja immer eine Abstimmung stattfinden muss, verkompliziert jedoch die Erfüllung der anstehenden Aufgaben. Vielleicht stellst du dir den zweiten Bevollmächtigten als Ersatz-Bevollmächtigten vor, der nur dann tätig sein soll, wenn die erste Person verhindert ist. Wenn dies so in der Vollmacht steht, hast du für den zweiten Bevollmächtigten eine große Hürde gebaut, effektiv für dich zu arbeiten denn nun muss er nachweisen, dass die erste Person verhindert ist. Das ist in der Praxis sehr schwierig. Besser ist eine interne Absprache, die ihr auch schriftlich (im sogenannten Innenverhältnis) festhalten könnt. Nur nicht auf der Vollmacht, die der zweite Bevollmächtigte nutzen soll.
Ein guter Ort, deine Vollmacht aufzubewahren, ist dein Notfallordner, den der Bevollmächtigte ohnehin benötigen wird. Im Notfall sollte der Bevollmächtigte natürlich wissen, wo der Ordner steht und an ihn herankommen. Da du dem Bevollmächtigten ja vertraust, könntest du sie ihm auch schon im Vorfeld aushändigen.
Ganz wichtig: registriere deine Vorsorgevollmacht und weitere Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister. So stellst du sicher, das schnell bekannt ist, welche Vorsorge du getroffen hast und wie dein Bevollmächtigter erreicht werden kann. Weitere Infos findest du in diesem Artikel: ZVR-Info
Die Vollmacht dient vor allem für Rechtsgeschäfte, während du lebst, aber eben nicht einwilligungsfähig bist. Wenn du stirbst, werden sich deine Erben um alles Weitere kümmern.
Zwischen dem Tag, an dem Du gestorben bist und dem Tag, an dem die Erbschaft geregelt ist, vergeht allerdings einige Zeit. Und tatsächlich gibt es genau in dieser Zeit einiges zu regeln. Daher ist zu empfehlen, die Vollmacht auch über den Tod hinaus zu erteilen. Grundstücksgeschäfte sind dann allerdings nicht mehr möglich. Der Bevollmächtigte kann also nicht mal schnell das Haus verkaufen, bevor das Erbe aufgeteilt wird.
Wenn dein Bevollmächtigter auch im Ausland für dich Rechtsgeschäfte erledigen soll, kannst du dich auf der Internetseite, die die Europäische Kommission erstellt hat, über das Recht in 22 Mitgliedstaaten zum Themenbereich Vorsorge informieren. www.the-vulnerable.eu
Nun kannst du dir mit Hilfe eines Notars oder Rechtsanwaltes eine Vollmacht erstellen lassen. Diese professionelle Dienstleistung ist aber nicht zwingend notwendig um eine gültige Vollmacht zu haben.
Ich empfehle dir, die Generationenberatung in Anspruch zu nehmen, bei der es nicht nur um die Vorsorgevollmacht geht, sondern du einen komplett funktionierenden Notfallordner erstellst. In diesem Rahmen fällt es den meisten leicht, auch die Vollmacht eigenständig zu erstellen. Einige Kunden gehen mit den Informationen aus der Generationenberatung mit gezielten Fragen zur individuellen Situation zu einem Familienrechtsanwalt oder einem Steuerberater. Das kann vor allem in Testamentsfragen und bei der Planung der Vermögensweitergabe sehr sinnvoll sein.
Den ersten - unverbindlichen und kostenlosen - Schritt zur Generationenberatung kannst du hier gehen:
Teil 1 des Artikels: Wenn die Vollmacht fehlt