Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Zentrale Vorsorgeregister ermöglicht den zuständigen Gerichten bei der Bundesnotarkammer über ein sicheres Netz rund um die Uhr abzufragen, ob und welche Vorsorgeverfügungen registriert sind. Dadurch werden effektiv unnötige Betreuungsverfahren vermieden und das Recht auf Selbstbestimmung jedes Einzelnen gefördert.
Ein Arzt braucht z. B. die Einwilligung zu einer das Leben gefährdenden Operation und beantragt beim Gericht die Bestellung eines Betreuers. Ist die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert, kann das Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine Vertrauensperson vorhanden ist, an die er sich wenden kann. Seit 2023 können Ärzte auch direkt Auskunft über eingetragene Vorsorgedokumente erhalten.
Behandelnde Ärzte haben rund um die Uhr die Möglichkeit abzufragen, ob ihr nicht mehr ansprechbarer Patient beim Zentralen Vorsorgeregister eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder einen Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert hat. Der Arzt kann dadurch z.B. schnell mit einer eingetragenen Vertrauensperson in Kontakt treten und sich von dieser die sie bevollmächtigende Urkunde vorzeigen lassen.
Registrierungsgebühren fallen für die Registrierung einer Vorsorgeurkunde und für die Registrierung von Änderungen bzw. einem Widerruf an; die Löschung einer Registrierung ist hingegen gebührenfrei.
Bei Lastschrifteinzug kostet die Registrierung einmalig 20,50 Euro (Stand 05/2024). Link zur Kostenübersicht
Nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhält man zusätzlich zur Eintragungsbestätigung einen persönlichen ZVR-Ausweis als Dokumentation der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR). Die Rückseite des Ausweises ist mit den Angaben aus der Registrierung bereits ausgefüllt.
Der ZVR-Ausweis gibt vor allem in Notsituationen einen Hinweis auf die Bevollmächtigung und ermöglicht, die gewählte Vertrauensperson schnell zu kontaktieren. Es bietet sich daher an, diesen immer bei sich zu tragen.